Pflegeleistungs-Budgets zur Entlastung Ihres Alltags

Wir rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab – transparent, unkompliziert & persönlich
Als zertifiziertes Unternehmen können wir die folgenden Pflege- und Entlastungsbudgets direkt mit Ihrer Kranken- oder Pflegekasse abrechnen. Für Sie bedeutet das in der Regel: keine Kosten, kein Papierkram – aber verlässliche Unterstützung im Alltag.

Unsere Mitarbeitenden nehmen sich Zeit für Sie, besprechen Ihre individuelle Situation und erklären Ihnen verständlich, welche Budgets Ihnen zustehen und wie die Abrechnung funktioniert. Dabei stehen wir Ihnen auch zukünftig persönlich zur Seite.

Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular – wir beraten Sie gerne zu folgenden Pflegebudgets:

Entlastungsbetrag
§ 45b SGB XI
  • 131 € pro Monat neues Budget für Sie
  • Ganz gleich ob Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5
  • Unkomplizierte Abrechnung über Ihre Pflegekasse
  • Pflegende Angehörige werden entlastet
  • Förderung der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen
Pflegesachleistungen
§ 45a SGB XI
  • 318,40 € – 919,60 € monatlich extra zum Entlastungsbetrag
  • Nutzbar innerhalb der Pflegegrade 2, 3, 4 oder 5
  • Unkomplizierte Abrechnung über Ihre Pflegekasse
  • Kein zusätzlicher Antrag nötig
  • Sachgeld ist stets an eine Dienstleistung gebunden
Verhinderungspflege
§ 39 SGB XI
  • 1.685 € im Jahr extra
  • Nutzbar innerhalb der Pflegegrade 2, 3, 4 oder 5
  • Extra zum Entlastungsbetrag & Pflegesachleistungen
  • Temporäre Vertretung der pflegenden Angehörigen
  • Separate Beantragung notwendig
Kurzzeitpflege
§ 39 (3) SGB XI
  • 843 € pro Jahr extra zur Verhinderungspflege
  • Nutzbar innerhalb Pflegegrad 2-5
  • Unkomplizierte Abrechnung über Ihre Pflegekasse
  • Als stationäre Überbrückungspflege
  • Zur Aufstockung der Verhinderungspflege möglich
Haushaltshilfe | Verordnung
§ 38 SGB V / 24h SGB V
  • Individuell genehmigte Hilfestellung
  • Bei Unfall, Erkrankung, Entbindung und Schwangerschaft
  • Unkomplizierte Abrechnung über Ihre Krankenkasse
  • Anspruch, sobald die haushaltsführende Person ausfällt
  • Inanspruchnahme ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1
Unterstützung ohne Pflegegrad
  • Individuell besprochene Hilfestellung
  • Für akut benötigte Hilfe
  • Direkte Abrechnung zwischen Ihnen und Anpalino
  • Vor der Genehmigung Ihres Pflegegrades
  • Entlastung der pflegenden Angehörigen

Individueller Pflegeleistungs-Rechner

Neues Jahresbudget 2025:

Ab 01.07.2025 für Personen ab Pflegegrad 2beträgt dieHöhe des gemeinsamen Jahresbudgets 3.539€ jährlich.

Wichtig: Leistungen aus der Verhinderungspflege, welche bis 30.06.25 schon in Anspruch genommen wurden, müssen davon abgezogen werden. Mit diesem Rechner können Sie ganz einfach herausfinden, welche finanziellen Leistungen Ihnen monatlich für Alltagshilfen zustehen – abhängig von Ihrem Pflegegrad.

Der Rechner berücksichtigt dabei:

  • den monatlichen Entlastungsbetrag (§45b SGB XI),

  • den anteiligen Monatswert der Verhinderungspflege (§39 SGB XI, jährlich 3.539€ jährlich €, umgerechnet auf ca. 294.92 €/Monat),

  • die Umwandlung von Pflegesachleistungen in Unterstützungsleistungen im Alltag (bis zu 40 %),

  • und berechnet auf dieser Basis:

    • den Gesamtbetrag, den Sie monatlich für Hilfe im Alltag nutzen können,

    • wie viele Stunden Unterstützung Sie damit bei Anpalino erhalten könnten (zu einem Stundenpreis von 36,70 €),

    • sowie wie viele Einsatztage pro Monat möglich wären, wenn pro Tag maximal 3 Stunden Hilfe in Anspruch genommen werden.

So erhalten Sie eine konkrete Einschätzung, wie viel Hilfe Sie bei voller Ausschöpfung Ihrer Ansprüche erwarten können.